ZMediatAusbV am 31.08.2016 verkündet

Die Verordnung über die Aus- und Fortbildung von zertifizierten Mediatoren (Zertifizierte-Mediatoren-Ausbildungsverordnung - ZMediatAusbV) vom 21.08.2016 wurde am 31.08.2016 im Bundesgesetzblatt verkündet und wird nach einer Übergangsfrist von einem Jahr am 01.09.2017 in Kraft treten. Den Text der Verordnung finden Sie hier:

http://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&start=//*%255B@attr_id=%2527bgbl116s1994.pdf%2527%255D#__bgbl__%2F%2F*%5B%40attr_id%3D%27bgbl116s1994.pdf%27%5D__1473778561421

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Neue Hinweispflichten für Rechtsanwälte zur alternativen Streitbeilegung

Die neuen Regelungen zur alternativen Streitbeilegung haben auch für die Anwaltschaft neue Hinweispflichten hervorgebracht. Insbesondere gelten seit dem 09.01.2016 neue Hinweispflichten der Verordnung über die Online-Streitbeilegung (ODR-Verordnung). Weitere Hinweispflichten gelten ab dem 01.02.2017.

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Verbraucherstreitbeilegungsgesetz tritt zum 1.4.16 in Kraft

Hierzu das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz:

Am 1.4. tritt das Verbraucherstreitbeilegungsgesetz in Kraft. Damit werden Verbraucherinnen und Verbraucher künftig ihre vertraglichen Ansprüche ohne Kostenrisiko bei einer Verbraucherschlichtungsstelle geltend machen können. Unternehmer können durch ihre Teilnahme an Verbraucherschlichtung ihren Service verbessern, Kunden erhalten und sich positiv von der Konkurrenz abheben..

Dazu der Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz Heiko Maas:
„Schlichtungen bieten Verbraucherinnen und Verbrauchern einen einfachen und risikolosen Weg, ihre Rechte gegenüber Unternehmen durchzusetzen. Wir schaffen die Möglichkeit, ohne den Aufwand und das Kostenrisiko eines Gerichtsprozesses schnell und einfach zu seinem Recht zu kommen. Eine erfolgreiche Schlichtung bietet die Chance, dass trotz eines Streits eine Kundenbeziehung intakt bleibt. Mit den Schlichtungsstellen verbessern wir die Rechtsdurchsetzung für Verbraucherinnen und Verbraucher.“

(Quelle: BMJV)

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Verbraucherstreitbeilegungs-Informationspflichtenverordnung - VSBInfoV - tritt am 01.04.2016 in Kraft

Die Verordnung über Informations- und Berichtspflichten nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz wurde im Bundesgesetzblatt verkündet und tritt am 01.04.2016 in Kraft.

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Online-Plattform zur außergerichtlichen Streitbeilegung zwischen Verbrauchern und Unternehmen

Online-Plattform ist seit dem 15.02.2016 online.

Weblink:
https://webgate.ec.europa.eu/odr/main/index.cfm?event=main.home.chooseLanguage

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Gemeinsame Veranstaltung des Justizministeriums des Landes Nordrhein-Westfalen und der Rechtsanwaltskammer Köln zum Thema Mediation und alternative Streitbeilegung

Justizminister Thomas Kutschaty: „Alternative Streitbeilegungsverfahren nutzen“

Kammerpräsident Peter Blumenthal betont die Pflicht der Anwaltschaft ihre Mandanten über alternative Angebote zu beraten

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Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie über alternative Streibeilegung in Verbraucherangelegenheiten und zur Durchführung der Verordnung über Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten

Der Bundesrat hat in seiner 941. Sitzung am 29.01.2016 beschlossen, zu dem vom Deutschen Bundestag am 03.12.2016 verabschiedeten Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie über alternative Streibeilegung in Verbraucherangelegenheiten und zur Durchführung der Verordnung über Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten einen Antrag gem. Artikel 77 Abs. 2 des Grundgesetzes nicht zu stellen.

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Gemeinsame Veranstaltung des Justizministerium NRW und der RAK Köln am 17.02.2016

Das Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen und die Rechtsanwaltskammer Köln laden gemeinsam zu einer Veranstaltung zur Thematik „außergerichtliche Streitschlichtung und gerichtsinterne Mediation“ in den Großen Plenarsaal des Oberlandesgericht Köln, Reichenspergerplatz 1, 50670 Köln am 17.02.2016 in dem Zeitraum von 14:00 Uhr bis ca. 16:30 Uhr ein.

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Vorankündigung - Mediationsveranstaltung am 17.02.2016

Die Rechtsanwaltskammer Köln wird gemeinsam mit dem Justizministerium NRW am 17.02.2016 eine Veranstaltung zur Mediation durchführen. Die Veranstaltung wird voraussichtlich im Großen Plenarsaal des OLG Köln ab 14:00 Uhr stattfinden. Details zu dieser Veranstaltung werden wir noch gesondert bekanntgeben.

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Verordnung über Informations- und Berichtspflichten nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (Verbraucherstreitbeilegungs-Informationspflichtenverordnung - VSBInfoV)

Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) hat die Verordnung über Informations- und Berichtspflichten nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (Verbraucherstreitbeilegungs-Informationspflichtenverordnung VSBInfoV) an den Bundesrat mit der Bitte um Zustimmung übermittelt.

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