Mediationsanwälte in Köln, Bonn und Aachen

Das Bundeskabinett hat am 12.1.2011 den Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der Mediation und anderer Verfahren der außergerichtlichen Streitbelegung beschlossen. Der Gesetzesentwurf dient der Umsetzung der Richtlinie 2008/52/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21.05.2008 über bestimmte Aspekte der Mediation in Zivil- und Handelssachen. Die Richtlinie ist bis zum 20.05.2011 in deutsches Recht umzusetzen. Eine bestimmte Qualifikation des Mediators sieht der Gesetzesentwurf nicht vor. § 5 des Entwurfes regelt insoweit nur: „Der Mediator stellt in eigener Verantwortung durch eine geeignete Ausbildung und eine regelmäßige Fortbildung sicher, dass er über theoretische Kenntnisse sowie praktische Erfahrungen verfügt, um die Parteien in sachkundiger Weise durch die Mediation führen zu können. Für Anwaltsmediatoren gilt darüber hinaus § 7a BORA. Demnach darf sich als Mediator (nur) bezeichnen, wer durch geeignete Ausbildung nachweisen kann, dass er die Grundsätze des Mediationsverfahrens beherrscht.