Verbraucherstreitbeilegungsgesetz tritt zum 1.4.16 in Kraft

Die Regelungen im Überblick:




  • Künftig wird es ein flächendeckendes Netz von Verbraucherschlichtungsstellen geben, die den Anforderungen der Richtlinie über alternative Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten entsprechen. Jeder Verbraucher kann bei Streitigkeiten aus Verbraucherverträgen künftig eine Verbraucherschlichtungsstelle anrufen.

  • Die Streitmittler, die für die Unabhängigkeit und Neutralität der Schlichtungsstelle verantwortlich sind, müssen hohe Qualitätsanforderungen erfüllen.

  • Die Anerkennungsbehörden werden auf die Einhaltung der gesetzlich festgelegten Anforderungen achten.

  • Bei Streitigkeiten in Branchen, in denen es noch keine branchenspezifische Schlichtungsstelle gibt, können sich die Verbraucherinnen und Verbraucher in Zukunft an die Allgemeine Schlichtungsstelle wenden.



Die Allgemeine Schlichtungsstelle „Zentrum für Schlichtung e.V."; hat ihren Sitz in Kehl und wird ab 1.4. erreichbar sein über www.verbraucher-schlichter.de



(Quelle: BMJV)