Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie über alternative Streibeilegung in Verbraucherangelegenheiten und zur Durchführung der Verordnung über Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten

Der Bundesrat hat in seiner 941. Sitzung am 29.01.2016 beschlossen, zu dem vom Deutschen Bundestag am 03.12.2016 verabschiedeten Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie über alternative Streibeilegung in Verbraucherangelegenheiten und zur Durchführung der Verordnung über Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten einen Antrag gem. Artikel 77 Abs. 2 des Grundgesetzes nicht zu stellen.



Die wesentlichen Teile des Gesetzes werden - nach Ausfertigung und Verkündung durch den Bundespräsidenten - am 01.04.2016 in Kraft treten.



Weiter hat der Bundesrat in seiner 941. Sitzung am 29.01.2016 beschlossen, der Verordnung über Informations- und Berichtspflichten nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (Verbraucherstreitbeilegungs-Informationspflichtenverordnung - VSBInfoV) zuzustimmen.