Verordnung über Informations- und Berichtspflichten nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (Verbraucherstreitbeilegungs-Informationspflichtenverordnung - VSBInfoV)

Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) hat die Verordnung über Informations- und Berichtspflichten nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (Verbraucherstreitbeilegungs-Informationspflichtenverordnung VSBInfoV) an den Bundesrat mit der Bitte um Zustimmung übermittelt.



Den Text der VSBInfoV finden Sie unter nachfolgendem Link



https://www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2015/0501-0600/530-15.pdf;jsessionid=A254AD4AD0145AEF1E8053CB26191630.2_cid339?__blob=publicationFile&v=1



Mit dieser Verordnung werden die nach § 42 Abs. 1 VSBG zulässigen Konkretisierungen in Bezug auf den Inhalt der folgenden Anträge, Berichte und Mitteilungen getroffen: Antrag privatrechtlicher Einrichtungen auf Anerkennung als Verbraucherschlichtungsstelle, Webseiten der Verbraucherschlichtungsstellen, nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz erforderlichen Berichte sowie Mitteilungen der zuständigen Behörden und Aufsichtsbehörden an die Zentrale Anlaufstelle.