Neue Hinweispflichten für Rechtsanwälte zur alternativen Streitbeilegung
- 20.04.2016
- In Gesetze
Seit 09.01.2016 müssen Rechtsanwälte auf ihrer Homepage einen Link zur europäischen Onlinestreitbeilegungs-Plattform (OS-Plattform) vorsehen und ihre E-Mail-Adresse angeben, wenn sie Online-Dienstverträge mit Verbrauchern schließen.
Ab 01.02.2017 müssen Rechtsanwälte auf ihrer Homepage oder in ihren AGB über die Möglichkeit der Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor der zuständigen Verbraucherstreitbeilegungsstelle - hier: Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft in Berlin- hinweisen.
Die Bundesrechtsanwaltskammer hat in diesem Zusammenhang ein Informationsblatt herausgegeben. Dieses finden Sie unter http://www.brak.de/w/files/newsletter_archiv/berlin/2016/infolatt_aussergerichtliche-streitbeilegung.pdf