Empirische Untersuchung zur Nutzung der Sollvorschrift in § 253 Abs. 3 Nr. 1 ZPO

Als Teil einer rechtstatsächlichen Untersuchung im Zusammenhang mit der Evaluation des Mediationsgesetzes führen die Wissenschaftlerinnen Dr. Zechmann und Frau Rösler (FF – FreiForschen) eine empirische Untersuchung zur Nutzung der Sollvorschrift in § 253 Abs. 3 Nr. 1 ZPO durch. Nach dieser Vorschrift soll in der Klageschrift angegeben werden, ob der Klageerhebung der Versuch einer Mediation oder einer anderen außergerichtlichen Konfliktbeilegung voranging. Hierzu werden in zwei getrennten Erhebungen Rechtsanwälte sowie Richter zu ihren Erfahrungen befragt. Die Studie ist an das GANDALF-Projekt der Deutschen Stiftung Mediation angebunden.



Die Teilnahme an der Umfrage ist unter folgendem Link möglich:



https://lamapoll.de/RA3_Sollvorschrift_253_Abs_3_Satz_1_ZPO



Die Teilnahme ist freiwillig; die Auswertung erfolgt anonym und ausschließlich zu Forschungszwecken.



Die BRAK wurde dabei um Unterstützung gebeten. Die BRAK hat in ihrem aktuellen Newsletter "Nachrichten aus Berlin" (Ausgabe 21/2020 v. 02.12.2020) auf die Umfrage bereits hingewiesen:



https://www.brak.de/zur-rechtspolitik/newsletter/nachrichten-aus-berlin/2020/ausgabe-21-2020-v-02122020/pilotstudie-zur-evaluierung-des-mediationsgesetzes-bitte-um-unterstuetzung/