Stellungnahme des Deutsches Richterbundes zum Evaluationsbericht

Der Deutsche Richterbund (DRB) hat den Eindruck, dass die Erfolgsgeschichte der gerichtsinternen Mediation kleingeredet werden soll. Der Bericht hebe nicht hinreichend hervor, dass die gerichtsinterne Mediation mit jeweils ca. 40.000 Verfahren pro Jahr breit aufgestellt sei und sich im Vergleich zu allen anderen im Bericht erwähnten Mediationsarten auf höchstem Niveau bewege. 



Der DRB hält ferner die außergerichtliche Mediation für förderungswürdig und fordert die Bundesländer auf, von der Regelung des § 69b GKG oder einem Vorschlag zur Änderung des § 93 ZPO Gebrauch zu machen. Solche Kostenvorteile würden die außergerichtliche Mediation fördern und mittelfristig zu einer Entlastung der Justiz führen. Gegen die Einführung einer Mediationskostenhilfe spreche daher , dass diese hinsichtlich des Bewilligungsverfahrens zu einer starken Belastung der Gerichte, insbesondere der Familiengerichte, führe.



Die vollständige Stellungnahme des DRB finden Sie hier:



http://www.drb.de/fileadmin/docs/Stellungnahmen/2017/DRB_171027_Stn_Nr_19_Evaluation_Mediationsgesetz.pdf