Stellungnahme der BRAK zum Evaluationsbericht der Bundesregierung

Der Evaluationsbericht der Bundesregierung bestätigt die in Fachkreisen bestehende Erkenntnis, dass das Potenzial der Mediation "noch nicht voll entfaltet ist". Die Studie attestiert insoweit "ein gleichbleibend niedriges" Niveau an Fallzahlen. Vor dem Hintergrund betont die BRAK nicht nur ihre eigene Zielorientierung, sondern sieht darüber hinaus auch positive Signale, dass sich die Mediation als "Alternative zun Gericht" mehr und mehr im Bewusstsein der Gesellschaft verankere. Trotz der geringen Inanspruchnahme scheine die Wertschätzung in Gesellschaft und Wirtschaft für die Mediation stetig zu wachsen. Hier könne ein konstruktives Zusammenwirken von Eigeninitiativen auf Anbieterseite und gezielten Förderinstrumenten auf Gesetzgeberseite in der Folge einen wichtigen Beitrag dazu leisten, das Dilemma von hoher Wertschätzung einerseits und fehlender Inanspruchnahme andererseits dauerhaft aufzulösen. Die BRAK empfiehlt noch einmal ausdrücklich, zur Qualitätssicherung die ZMediatAusbV im Rahmen der Auswertung der Evaluierungsergebnisse und der gewünschten Diskussion dahingehend zu ändern, dass bereits vor Titelerlangung neben der theoretischen Ausbildung zumindest vier praktische Fälle mediiert und supervidiert werden müssen, um sich "Zertifizierte Mediator" nennen zu können. In diesem Selbstverständnis wird zudem auch noch einmal die fehlende Dokumentationsverpflichtung im Rahmen der in § 4 ZMediatAusbV angelegten Rezertifizierung angemahnt. Diese auch aus Verbrauchersicht bestehende Notwendigkeit werde durch die Erkenntnisse in der Studie untermauert und bestätige die Regel, dass auch die beste Theorie die Praxis nicht ersetzen könne.



Die vollständige Stellungnahme finden Sie auf der Website der Bundesrechtsanwaltskammer:



http://www.brak.de/zur-rechtspolitik/stellungnahmen-pdf/stellungnahmen-deutschland/2017/oktober/stellungnahme-der-brak-2017-34.pdf