Stellungnahme des Bundesrates vom 10.07.2015

Der Bundesrat begrüßt in seiner Stellungnahme grundsätzlich den Gesetzesentwurf als wichtigen Schritt hin zu einer außergerichtlichen Streitbeilegung. Er hält es allerdings u.a. für geboten, sowohl für die Anerkennung von Verbraucherschlichtungsstellen als auch für die Universalschlichtung eine einheitlich auf Bundesebene angesiedelte Zuständigkeit vorzusehen. Ferner weist der Bundesrat darauf hin, dass die Einrichtung der Universalschlichtungsstellen und die Bestimmung der insbesondere für die Anerkennung der Verbraucherschlichtungsstellen zuständigen Behörden auf Landesebene einen erheblichen Zeitablauf erfordern würden. Die Frist zur Meldung der Verbraucherschlichtungsstellen an die Europäische Kommission könne auf Basis des Konzepts der Bundesregierung nicht eingehalten werden. Der Gesetzesentwurf sei mit zahlreichen Unsicherheiten beim Erfüllungsaufwand und dessen Finanzierung verbunden. Die Länder und Verbände hätten keine Gelegenheit gehabt, zu der Darstellung des Erfüllungsaufwands Stellung zu nehmen. Der Bundesrat bittet weiter zu prüfen, ob und inwieweit die die im Gesetzesentwurf verwandten Begriffe der „Schlichtung“, „Streitbeilegungsverfahren“ und „Konfliktbeilegungsverfahren“ auch unter Berücksichtigung von bestehenden Regelungen in anderen Gesetzen klarer voneinander abgegrenzt oder aufgegeben werden können. Der Bundesrat bittet weiter klarzustellen, welche Vereinigungen Träger von Verbraucherschlichtungsstellen sein können.



Insbesondere bittet der Bundesrat im weiteren Verfahren zu prüfen, ob der Streitmittler bzw. bei einem mehrköpfigen Gremium zumindest ein Streitmittler die Befähigung zum Richteramt besitzen sollte.



Im Übrigen darf auf die Stellungnahme des Bundesrates verwiesen werden.