Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates/ Erwiderung der Bundesregierung vom 22.06.2015

Der Normenkontrollrat stellt fest:





„Das Vorhaben ist mit zahlreichen Unsicherheiten beim Erfüllungsaufwand verbunden. Der Nationale Normenkontrollrat (NKR) begrüßt deshalb, dass die in der EU Richtlinie vorgesehenen Berichtspflichten eine umfassende Evaluation der Regelungen vorsehen. Der NKR bedauert, dass den Ländern und Verbänden keine Gelegenheit eingeräumt wurde, zu der Spezifizierung des Erfüllungsaufwands Stellung zu nehmen. Nach Auffassung des NKR ist eine solche Beteiligung jedoch erforderlich, um die Darstellungen des Ressorts durch die Betroffenen und die Praxis auf ihre Plausibilität hin überprüfen zu können. Nach Einschätzung des NKR erweist sich die Ermittlung des Erfüllungsaufwands in einigen Punkten als unplausibel.“