Eignung & Zulässigkeit

Wann ist Mediation geeignet?

Mediation ist besonders geeignet, wenn mit dem Konflikt zusammenhängende Sachverhalte vertraulich und nicht öffentlich behandelt werden sollen. Oder wenn die Parteien die Lösung des Konfliktes selbst bestimmen und eine Konfliktlösung gegen ihren Willen ausschließen wollen.
Darüber hinaus bietet sich Mediation an, wenn die Beteiligten auch künftig in irgendeiner Weise miteinander verbunden bleiben. Dies kann sein bei langwährenden Geschäftsbeziehungen, unter Gesellschaftern, Nachbarn,  oder bei Fragen der Umgangsregelungen zwischen Eltern und Kindern.
Mediation ist ebenfalls gut geeignet bei komplexen Streitigkeiten, z.B. wenn mehrere Rechtsstreitigkeiten zwischen den Parteien anhängig sind. Auch bei „polyzentrischen“ Konflikten - also Konflikten, bei denen eine Entscheidung in einem Kontext unmittelbar Auswirkungen auf weitere angrenzende Kontexte hat. Ebenfalls nimmt Mediation eine zunehmend relevante Rolle ein, wenn mehrstufige Gerichtsverfahren, mit den damit verbundenen finanziellen und zeitlichen Aufwand,  für Sachverständigengutachten, vermieden werden sollen.  Beispielhaft können Verträge über Großprojekte, Konflikte aus Fusionen, dem internationalen Handel oder grenzüberschreitenden Angelegenheiten genannt werden.

Wann ist Mediation ungeeignet?

Ungeeignet erscheint die Mediation bei Fällen, die nicht vergleichsfähig sind und in denen eine der Parteien auf sofortigen Rechtsschutz angewiesen ist. Aber auch, wenn eine Partei sich gar nicht einigen will, z.B. weil sie aus strategischen Gründen ein Gerichtsurteil als Präjudiz erstreiten will.

Wann ist Mediation zulässig?

Mediation ist nicht auf vor- und außergerichtliche Auseinandersetzungen beschränkt. Auch nach Einleitung eines Gerichtsverfahrens kann sich für die Parteien der Versuch lohnen, den Konflikt in einer Mediation zu lösen. Dadurch können den Parteien, Anwälten und Richtern zeitraubende Beweisaufnahmen und damit verbundene Erörterungen erspart bleiben. Gelingt die Mediation, kann das in der Mediation ausgehandelte Ergebnis gerichtlich protokolliert werden.