Kölner Weg

Zum Projekt „Anwaltliche Mediation im Gerichtsverfahren“ sog. „Kölner Weg“

Der „Kölner Weg“ ist ein Projekt der Rechtsanwaltskammer Köln und des Kölner AnwaltVerein e.V. zur Stärkung der gerichtsnahen Mediation, d.h. der Mediation durch Anwaltsmediatoren bei Konflikten, die bereits rechtshängig sind.
Das Projekt wurde im Februar 2007 mit Unterstützung der Gerichtspräsidenten zunächst beim Amtsgericht Köln und Landgericht Köln eingeführt.
Seit  Juni 2011 erstreckt sich das Projekt nunmehr auch auf das Oberlandesgericht Köln. Der Aachener AnwaltVerein e.V. und der Bonner AnwaltVerein e.V. haben sich insoweit dem Projekt angeschlossen.

Das Projekt ist nachfolgenden wesentlichen Rahmenbedingungen unterworfen:

  • Für die im Rahmen des Projekts durchgeführten Mediationen stellt die Rechtsanwaltskammer – nach vorheriger Absprache – Räumlichkeiten zur Verfügung.

  • Die Mediation wird als Co-Mediation durchgeführt, d.h. es werden 2 Mediatoren als Mediatorenteam tätig.

  • Die dem Projekt angeschlossenen Anwaltsmediatoren sind verpflichtet, die Mediationsverfahren abweichend von der branchenüblichen Vergütung durchzuführen.

  • Für die ersten vier Stunden eines Mediationsverfahrens fällt eine Pauschale in Höhe von 300,- € zzgl. Umsatzsteuer an.

  • Für den Fall, dass die Mediation nach vier Stunden nicht beendet ist, berechnet sich die weitere Vergütung auf Basis eines Zeithonorars. Der Honorarsatz pro Stunde liegt zwischen 90,- und 160,- € zzgl. Umsatzsteuer, wobei dieser zu Beginn der Mediation vereinbart wird.

  • Der Stundensatz orientiert sich nach den besonderen Umständen des Einzelfalles; insbesondere können hierbei Umfang und rechtliche Schwierigkeiten der Angelegenheit, Bedeutung des Falles für die Mediationsparteien, Zahl der Mediationsbeteiligten, RVG – Gegenstandswert sowie eventuelle fachspezifische Kenntnisse des Mediators/ der Mediatorin berücksichtigt werden. Ein weiteres Kriterium ist die Frage, ob es sich um einen privaten oder einen gewerblichen Konflikt handelt.

  • Es können neben dem Zeithonorar für die Mediationsgespräche auch Zeithonorare für Aktenstudium, Vorbereitung von Mediationssitzungen sowie Erstellen von Abschlussvereinbarungen vereinbart werden.

  • Der Mediator/die Mediatorin kann die Zahlung eines angemessenen Honorarvorschusses verlangen.

Weitere Informationen zum Ablauf sowie eine Liste der an dem Projekt teilnehmenden Mediatorinnen und Mediatoren finden Sie unter
http://projekt.anwaltmediation.de/