Neue Hinweispflichten für Rechtsanwälte zur alternativen Streitbeilegung

Seit 09.01.2016 müssen Rechtsanwälte auf ihrer Homepage einen Link zur  europäischen Onlinestreitbeilegungs-Plattform (OS-Plattform) vorsehen und ihre  E-Mail-Adresse angeben, wenn sie Online-Dienstverträge mit Verbrauchern schließen.



Ab  01.02.2017 müssen Rechtsanwälte auf  ihrer  Homepage oder  in  ihren  AGB  über  die Möglichkeit   der   Teilnahme   an   einem   Streitbeilegungsverfahren  vor   der   zuständigen Verbraucherstreitbeilegungsstelle - hier: Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft in Berlin-  hinweisen.



Die Bundesrechtsanwaltskammer hat in diesem Zusammenhang ein Informationsblatt herausgegeben. Dieses finden Sie unter http://www.brak.de/w/files/newsletter_archiv/berlin/2016/infolatt_aussergerichtliche-streitbeilegung.pdf