Verbraucherstreitbeilegungs-Informationspflichtenverordnung - VSBInfoV - tritt am 01.04.2016 in Kraft

Die VSBInfoV beruht auf § 42 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 VSBG und enthält nähere Regelungen zu dem Antrag auf Anerkennung als private Schlichtungsstelle, den Angaben für die Liste der Verbraucherschlichtungsstellen und den auf der Website der Verbraucherschlichtungsstellen zu veröffentlichen Informationen. Ferner befasst sich die Verordnung mit dem Tätigkeitsbericht sowie dem Evaluationsbericht der Verbraucherschlichtungsstelle.